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Sonntag, 11. Mai 2008 |
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Hans-Ulrich
Heuser, Rentner und Anführer
im Hessischen Journalisten-Verband, wollte es noch einmal wissen: Hat man bei
Gericht eine Siegeschance gegen Hans Werner Conen? Jetzt weiß er es: Man hat
keine. Heuser hatte im Vereinsblatt Unwahres verbreitet und war dafür von
Conens Anwälten mit Gegendarstellung, Richtigstellung und Unterlassung
überzogen worden. Mit „Unterstützung“ von DJV-„Justitiar“ Pöppelmann wollte
sich Heuser vor den Folgen drücken. Beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
verweigerte er die getrennten - drei - Anwaltsgebühren. Vergeblich. Das Gericht
drohte mit einem klaren Urteil und legte einen Vergleich nahe: Der sieht vor, dass
Heuser und sein Verein alle Rechnungen voll bezahlen müssen. Auch das kuriose
Heuser-Argument, es sei doch üblich, dass Journalisten falsch berichteten, fand
das Gericht nicht überzeugend. Immerhin weiß Heuser jetzt, wie man Prozesse
ganz sicher verliert: Man folgt dem Rat eines gewissen Pöppelmann.
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