




| DJV-Bunker: Dieselbe Wand, derselbe Kopf |
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| Donnerstag, 08. Mai 2008 | |
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Es ist wieder einmal
soweit: Der DJV-Bundesverband will den DJV-Brandenburg ausschließen. Wie 2004,
wie 2005, wie 2006, wie 2007. Das passiert seit Jahren immer dann, wenn das in jeder Hinsicht erfolglose linksgewirkte Politbüro aus Arbeitslosen, Rentnern und Gescheiterten einmal wieder so viel vergeigt hat, dass ein Feind zur Ablenkung gebraucht wird. Jetzt, vor einer Tarifrunde, die nur Frust und Enttäuschung bringen kann, und nach einem desaströsen Ende des gerichtlichen Vernichtungsfeldzugs gegen Brandenburg, schlagen deshalb der ratlose Vorsitzende Michael „Das Weichei“ Konken und der gescheiterte „Tarifexperte“ Hubert „Der Pate“ Engeroff die Kriegstrommel. Brandenburg muss weg, dann kommt das Paradies, wollen sie schon wieder glauben machen.
Mit Anwaltsschreiben vom 2. Mai 2008, verfasst gleich nach dem blamablen teuren Vergleich mit dem verhassten Brandenburg, wird dessen bisher in solchen Fällen stets siegreichen Vorsitzenden Hans Werner Conen ruppig mitgeteilt, „dass eine Unvereinbarkeit der beiden Satzungen wohl zwingend zu einem Ausschluss führen muss (...) “
Da schau’ her. Nach frei
erfundener Nazi-Unterwanderung und erdichteter Wahlfälschung, nach nicht
existentem Beitragsrückstand und erlogenen Insolvenzgründen ist es nun - die
Satzung. Die soll, so unter heftigen Krokodilstränen die nun dritte teure
Anwaltskanzlei, die Geldvernichter Konken gegen seinen übermächtigen Feind
Conen in Stellung bringt, doch tatsächlich „Widersprüche“ zur Satzung des
Bundesverbands aufweisen.
Für Konken, Engeroff und
die anderen führenden Pechvögel vom DJV ist „die regelmäßige Dröhnung mit dem
Bösen eines selbstgestrickten Feindes eine Überlebensfrage, “ meint der
Psychologe Konrad Hanauer. Denn: „Ohne Feind sind sie auf sich und ihr
peinliches Nichtkönnen zurückgeworfen. Und damit lässt sich nicht überleben.“
Die kommende
Auseinandersetzung verspricht bislang unbekannte Highlights. So will Konken den
Mega-Feind Brandenburg von dannen jagen, weil der eine Geschäftsstelle in Berlin
hat, also mitten in Brandenburg. Das, so Konken gewohnt wissensfrei, sei nicht
„vor Ort“ und widerspreche der Satzung des Bundesverbands. Zwar sucht man
entsprechende Normen in der DJV-Satzung vergeblich, doch wer Streit sucht, der
findet ihn. Zwar hat der mit enormen Subventionen - vergeblich - gepäppelte
„neue“ Spalterverband gar keine Geschäftsstelle, doch wer Streit sucht, der
findet ihn.
Gleich darauf fordert
Konken, der DJV-Brandenburg solle in seiner Satzung „das Recht der Mitglieder,
die DJV-Zeitschrift ‚Journalist’ regelmäßig zu beziehen, “ aufnehmen. Das wäre
aber gar nicht möglich, weil kein Landesverband Herr über das öde Zentralorgan
ist, also etwas verspräche, was er nicht halten kann. Brandenburgs Rosenberg:
„Hinterhältig. Täten wir es, würde man uns prompt Betrug vorwerfen.“
Besonders ärgert die
etwas retardierten Klassenkämpfer vom Politbüro, dass Brandenburg das, was
woanders „Gesamtvorstand“, „Erweiterter Vorstand“ oder „Beirat“ heißt, doch
tatsächlich „Aufsichtsrat“ nennen könnte. Das, so verteidigt Konken tapfer
heiligste Kühe, dürfe in einer „Gewerkschaft“ nicht sein - warum, weiß er
offenbar nicht, doch gehe es um „Prinzipien“. Dann ist es hoffnungslos.
Ganz nebenbei entwickelt
der Ex-Pressesprecher, Ex-Marketingberater und frei schwebende Mini-„Dozent“
eine für seine Verhältnisse erstaunliche Kreativität: „Nach der DJV-Satzung
soll die Mitgliederversammlung den Vorstand des Landesverbands wählen“, will
der Nicht-Journalist und Nicht-Jurist herausgefunden haben. Das ist -
Konken-typisch - faktenfreies Wunschdenken. In der DJV-Satzung heißt es: „Die
Satzungen der Landesverbände müssen mindestens Vorschriften enthalten über
(...) die Wahl des Landesvorstands und dessen Amtsdauer“ - kein Wort davon, wer
wählen soll.
Heftig gruselt sich der „Der
Mann, der’s nicht kann“ (Conen über Konken) darüber, dass nach der
Brandenburgischen Satzungs-Schimäre „Aufsichtsratsmitglieder auch Personen sein
können, die nicht Vereinsmitglied sind.“ Das, so weiß der „König Tölpelhaft“
des deutschen Verbandswesens ganz genau, ist „nicht mit den
Organisationsprinzipien einer Gewerkschaft vereinbar.“ Besonders schrecklich:
„Es besteht das Risiko, dass ‚Gegner’ zu Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt
werden.“
Da sieht mal wieder
jemand im Rausch, den Splitter im Auge des Feindes entdeckt zu haben, den
Balken im eigenen nicht. Denn auch die DJV-Satzung schließt nicht aus, dass
Organvertreter auch Personen sein können, die nicht Mitglieder sind. Das nennt
man „Fremdorganschaft“; es ist ein Grundsatz des deutschen Vereinsrechts. Auch
der große DJV-Vorsitzende Konken („Das Weichei“) muss nicht DJV-Mitglied sein.
Der „Widerspruch“ der Satzungen existiert damit nicht. Brandenburgs Minhardt:
„Vielleicht sind wir hier ganz nah an der Lösung eines großen Rätsels.“ Während die DJV-Mogule Konken, Engeroff oder Pöppelmann nach eigenen Angaben schon seit vier Monaten über einer gemutmaßten „Satzung“ brüten, die nicht im Vereinsregister eingetragen ist, wollen sie Brandenburg unter Terminstress setzen. In nur zwei Wochen soll der kleine Landesverband eine neue Satzung ausarbeiten, eine Mitgliederversammlung abhalten und befehlsgemäß entscheiden. Brandenburgs Conen: „So sieht also der beim Vergleich treuherzig geheuchelte Wille zu Frieden und Zusammenarbeit aus. In Wahrheit geht der Vernichtungskrieg weiter. Da fühlen wir uns im Gerichtssaal allemal wohler als unter diesen Gestalten.“
Die aufgegriffenen Punkte
lassen „Lustiges“ (Conens Rosenberg) erwarten. So moniert die teure Anwaltskanzlei
im Auftrag ihrer kognitiv nicht eben führungsstarken Mandantschaft, die
Kündigungsfrist in Brandenburg betrage „sechs Monate zum Ende des
Kalenderjahres.“ Das sei ein „erheblicher Widerspruch“ zur Satzung des
Bundesverbands. Dort heißt es in § 3 Absatz 4: „Der Austritt (...) ist nur zum
Ende eines Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten (...)
zulässig.“
Quod licet Iovi, non licet
bovi? Und: Wer ist der Ochse? |
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