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DJV-Bunker: Dieselbe Wand, derselbe Kopf Drucken E-Mail
Donnerstag, 08. Mai 2008
Es ist wieder einmal soweit: Der DJV-Bundesverband will den DJV-Brandenburg ausschließen. Wie 2004, wie 2005, wie 2006, wie 2007.

Das passiert seit Jahren immer dann, wenn das in jeder Hinsicht erfolglose linksgewirkte Politbüro aus Arbeitslosen, Rentnern und Gescheiterten einmal wieder so viel vergeigt hat, dass ein Feind zur Ablenkung gebraucht wird. Jetzt, vor einer Tarifrunde, die nur Frust und Enttäuschung bringen kann, und nach einem desaströsen Ende des gerichtlichen Vernichtungsfeldzugs gegen Brandenburg, schlagen deshalb der ratlose Vorsitzende Michael „Das Weichei“ Konken und der gescheiterte „Tarifexperte“ Hubert „Der Pate“ Engeroff die Kriegstrommel. Brandenburg muss weg, dann kommt das Paradies, wollen sie schon wieder glauben machen.

ag_potsdam.pngAmtsgericht Potsdam: Keine neue Satzung eingetragen

Mit Anwaltsschreiben vom 2. Mai 2008, verfasst gleich nach dem blamablen teuren Vergleich mit dem verhassten Brandenburg, wird dessen bisher in solchen Fällen stets siegreichen Vorsitzenden Hans Werner Conen ruppig mitgeteilt, „dass eine Unvereinbarkeit der beiden Satzungen wohl zwingend zu einem Ausschluss führen muss (...) “

Da schau’ her. Nach frei erfundener Nazi-Unterwanderung und erdichteter Wahlfälschung, nach nicht existentem Beitragsrückstand und erlogenen Insolvenzgründen ist es nun - die Satzung. Die soll, so unter heftigen Krokodilstränen die nun dritte teure Anwaltskanzlei, die Geldvernichter Konken gegen seinen übermächtigen Feind Conen in Stellung bringt, doch tatsächlich „Widersprüche“ zur Satzung des Bundesverbands aufweisen.

Für Konken, Engeroff und die anderen führenden Pechvögel vom DJV ist „die regelmäßige Dröhnung mit dem Bösen eines selbstgestrickten Feindes eine Überlebensfrage, “ meint der Psychologe Konrad Hanauer. Denn: „Ohne Feind sind sie auf sich und ihr peinliches Nichtkönnen zurückgeworfen. Und damit lässt sich nicht überleben.“

Die kommende Auseinandersetzung verspricht bislang unbekannte Highlights. So will Konken den Mega-Feind Brandenburg von dannen jagen, weil der eine Geschäftsstelle in Berlin hat, also mitten in Brandenburg. Das, so Konken gewohnt wissensfrei, sei nicht „vor Ort“ und widerspreche der Satzung des Bundesverbands. Zwar sucht man entsprechende Normen in der DJV-Satzung vergeblich, doch wer Streit sucht, der findet ihn. Zwar hat der mit enormen Subventionen - vergeblich - gepäppelte „neue“ Spalterverband gar keine Geschäftsstelle, doch wer Streit sucht, der findet ihn.

Gleich darauf fordert Konken, der DJV-Brandenburg solle in seiner Satzung „das Recht der Mitglieder, die DJV-Zeitschrift ‚Journalist’ regelmäßig zu beziehen, “ aufnehmen. Das wäre aber gar nicht möglich, weil kein Landesverband Herr über das öde Zentralorgan ist, also etwas verspräche, was er nicht halten kann. Brandenburgs Rosenberg: „Hinterhältig. Täten wir es, würde man uns prompt Betrug vorwerfen.“

Besonders ärgert die etwas retardierten Klassenkämpfer vom Politbüro, dass Brandenburg das, was woanders „Gesamtvorstand“, „Erweiterter Vorstand“ oder „Beirat“ heißt, doch tatsächlich „Aufsichtsrat“ nennen könnte. Das, so verteidigt Konken tapfer heiligste Kühe, dürfe in einer „Gewerkschaft“ nicht sein - warum, weiß er offenbar nicht, doch gehe es um „Prinzipien“. Dann ist es hoffnungslos.

Ganz nebenbei entwickelt der Ex-Pressesprecher, Ex-Marketingberater und frei schwebende Mini-„Dozent“ eine für seine Verhältnisse erstaunliche Kreativität: „Nach der DJV-Satzung soll die Mitgliederversammlung den Vorstand des Landesverbands wählen“, will der Nicht-Journalist und Nicht-Jurist herausgefunden haben. Das ist - Konken-typisch - faktenfreies Wunschdenken. In der DJV-Satzung heißt es: „Die Satzungen der Landesverbände müssen mindestens Vorschriften enthalten über (...) die Wahl des Landesvorstands und dessen Amtsdauer“ - kein Wort davon, wer wählen soll.

Heftig gruselt sich der „Der Mann, der’s nicht kann“ (Conen über Konken) darüber, dass nach der Brandenburgischen Satzungs-Schimäre „Aufsichtsratsmitglieder auch Personen sein können, die nicht Vereinsmitglied sind.“ Das, so weiß der „König Tölpelhaft“ des deutschen Verbandswesens ganz genau, ist „nicht mit den Organisationsprinzipien einer Gewerkschaft vereinbar.“ Besonders schrecklich: „Es besteht das Risiko, dass ‚Gegner’ zu Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden.“

Da sieht mal wieder jemand im Rausch, den Splitter im Auge des Feindes entdeckt zu haben, den Balken im eigenen nicht. Denn auch die DJV-Satzung schließt nicht aus, dass Organvertreter auch Personen sein können, die nicht Mitglieder sind. Das nennt man „Fremdorganschaft“; es ist ein Grundsatz des deutschen Vereinsrechts. Auch der große DJV-Vorsitzende Konken („Das Weichei“) muss nicht DJV-Mitglied sein. Der „Widerspruch“ der Satzungen existiert damit nicht. Brandenburgs Minhardt: „Vielleicht sind wir hier ganz nah an der Lösung eines großen Rätsels.“

Während die DJV-Mogule Konken, Engeroff oder Pöppelmann nach eigenen Angaben schon seit vier Monaten über einer gemutmaßten „Satzung“ brüten, die nicht im Vereinsregister eingetragen ist, wollen sie Brandenburg unter Terminstress setzen. In nur zwei Wochen soll der kleine Landesverband eine neue Satzung ausarbeiten, eine Mitgliederversammlung abhalten und befehlsgemäß entscheiden. Brandenburgs Conen: „So sieht also der beim Vergleich treuherzig geheuchelte Wille zu Frieden und Zusammenarbeit aus. In Wahrheit geht der Vernichtungskrieg weiter. Da fühlen wir uns im Gerichtssaal allemal wohler als unter diesen Gestalten.“

ochse.pngNorddeutscher Ochse, Treiber: Brüderlichkeit für Rindvieh

Die aufgegriffenen Punkte lassen „Lustiges“ (Conens Rosenberg) erwarten. So moniert die teure Anwaltskanzlei im Auftrag ihrer kognitiv nicht eben führungsstarken Mandantschaft, die Kündigungsfrist in Brandenburg betrage „sechs Monate zum Ende des Kalenderjahres.“ Das sei ein „erheblicher Widerspruch“ zur Satzung des Bundesverbands. Dort heißt es in § 3 Absatz 4: „Der Austritt (...) ist nur zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten (...) zulässig.“

Quod licet Iovi, non licet bovi? Und: Wer ist der Ochse?

 
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