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DJV mit Klage weitgehend erfolglos Drucken E-Mail
Dienstag, 11. März 2008

Punkt 12 hatte das OLG Brandenburg die Parteien einbestellt. High Noon für den DJV! Benno "the Loser" Pöppelmann wollte endlich einmal gewinnen und rund 18.000 € Mitgliedsbeitrag vom DJV Brandenburg erstreiten. Die Vorinstanz hatte ihm Recht gegeben und Pöppelmann nutzte dieses Urteil für einen Insolvenzantrag gegen den eigenen Landesverband.

Die resolute Richterin gab von der ersten Minute an zu erkennen, dass sie auf einen Vergleich hinaus will. "Sie sind doch aneinander gekettet, ob sie wollen oder nicht" lautete ihre weise Erkenntnis zum Verhältnis der beiden Streitparteien. Aus den Ausführungen war deutlich zu entnehmen, dass der DJV Bundesverband im Falle eines Urteils vollständig unterliegen würde und das Urteil der Vorinstanz kassiert würde.  Die Folge wäre eine Reihe weiterer Klagen wegen Strukturhilfe und Mitgliedsbeitrag gewesen.

Der schlecht informierte Rechtsanwalt Roger Schwarz (Frau Vorsitzende, ich verstehe das nicht") suchte verzweifelt nach Argumenten und klammerte sich an jeden Strohhalm. Als rettender Halm sollte dabei auch DJV-Vorstand Michael Anger ("Ich könnte mir vorstellen") dienen. Die Richterin wies diesen jedoch zurecht. Sie forderte Informationen und war an Angers Vorstellungskraft nicht interessiert. "Sie sind doch seit 2003 im Vorstand und wir reden über 2004 und 2005 - das ist meines Wissens doch weit nach 2003" waren ihre kritischen Anmerkungen dazu.

Die Vorsitzende war nicht bereit der Argumentation des Bundesverbandes bezüglich der Ausgliederungder Strukturhilfe zu folgen. Freischwimmer Schwarz führte aus, dass durch die Senkung des Mitgliedsbeitrags auf 6,22 € der Bundesverband auch gar kein Geld für die Strukturhilfe mehr gehabt hätte "Es ist schlicht - auch rechtlich - unmöglich, jetzt Gelder a posteriori auszuschütten, wenn keine mehr da seien". Die Richterin hielt dagegen mitt den Worten "Herr Rechtsanwalt, eine Senkung der Beiträge hat damit nichts zu tun. Dann muss man halt gucken wo das Geld herkommt".

Der DJV Brandenburg konnte sich mit seiner Position durchsetzen und erhält Strukturhilfe. Die weitgehend unstrittigen Forderungen des DJV werden aufgerechnet. Das Gericht besteht in seiner Formulierung auf der durchgängigen Mitgliedschaft des DJV Brandenburg im Bundesverband. Der DJV Brandenburg verzichtet auf einen Teil seines Strukturhilfeanspruches für die Zeit nach 2005.

Der DJV Brandenburg konnte sich für den streitgegenständlichen Zeitraum voll durchsetzen und der Bundesverband spart sich einen Teil der Strukturhilfe für die Jahre 2006-2008. Damit haben die Parteien jetzt Rechtssicherheit bis zum Jahr 2008 und viele weitere Verfahren erübrigen sich. Der Vergleich kann bis zum 30.4.2008 vom Bundesverband widerrufen werden.

 
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